Die Domspatzen incl. deren Vorschulen in Pielenhofen und Etterzhausen und das Internat des Klosters Ettal haben beide eine dunkle Vergangenheit aufgrund der Tolerierung physischer und psychischer Gewalt sowie des inkonsequentes Vorgehen gegen sexuellen Missbrauch an Schutzbefohlenen.
12.10.2016: Wir sind froh, dass die Aufarbeitung nun in Regenburg deutlich fortgeschritten ist. Die Seite stellt den Stand Anfang 2016 dar und wird nicht aktualisiert. Sie soll als Referenz für alle Einrichtungen dienen, die noch nicht so weit in der Aufarbeitung sind.
Warum schreiben die Ettaler etwas über die Domspatzen
In Ettal ist die Aufarbeitung weit vorangeschritten, der Umfang der Vorfälle ist dokumentiert und akzeptiert, alle Opfer, die das wollten, wurden entschädigt und die allermeisten Opfer haben in ihr Leben zurückgefunden. Die Retraumatisierung ist zu Ende. Präventionsmechanismen, dass dies nicht wieder vorkommt, sind etabliert.
Bei den Domspatzen ist die Aufarbeitung nach sechs Jahren derzeit auf dem Stand, der in Ettal nach ca. acht bis zehn Monaten erreicht war. In dem Zwischenbericht von RA Weber [LINK] ist nun erstmal eine Sammlung der Vorfälle zusammengetragen:
Die Gewalt in Etterzhausen und in Pielenhofen ist von 72 auf über 231 gemeldete Fälle gestiegen. Bischhof Voderholzer hatte die Zustände bereits im Januar 2015 als "Terrorsystem, dessen einzige pädagogische Maßnahme offenbar die körperliche Züchtigung war" bezeichnet, das den Kindern "die Hölle bereitet" mit Wunden, "die nicht so schnell, oft gar nicht heilen" [ Predigt Bischof Voderholzer]
Der sexuelle Missbrauch bei den Domspatzen mit 10 Beschuldigten und 50 Opfermeldungen war bisher noch nicht so transparent geworden. "Die Bandbreite der sexuellen Übergriffe reicht nach Aussage der Opfer von Streicheln bis hin zur Vergewaltigung" [ LINK]. Hier ist der nächste Schritt, dass die Fälle mit sehr hoher Plausibilität schnell anerkannt werden.
Wir wollen die beteiligten der Domspatzenaufarbeitung mit den
Erfahrungen aus dem Aufarbeitungsprozess in Ettal unterstützen.
ALLE
Beteiligten der Ettaler Aufarbeitung aus allen "Lagern", Opfer, Kloster,
Mediatoren stehen gerne helfend bereit.
Wir empfehlen den Domspatzen, die folgende Schritte
Die Opfergruppe der Domspatzen hat öffentlich geäußert, dass sie eine Aufarbeitung nach dem Ettaler Modell will [Mittelbayerische
Zeitung] [Intern-at.de].
Dies beinhaltet aus unser Sicht unseres Vereinsfolgende Schritte:
die Geschehnisse müssen weitgehend vollständig zusammengetragen und dokumentiert sein,
die Einrichtung oder Organisation, in der die Taten stattgefunden haben, sieht sich aktiv in der Verantwortung für die Geschehnisse und stellt empathische Ansprechpersonen (Mediatoren aus dem Täter Opfer Ausgleich),
durch Geldzahlungen, die zivilrechtlichen Ansprüchen gleichgestellt sind und in einem einfachen Verfahren bestimmt werden, wird die Verantwortungsübernahme der Organisation manifestiert,
durch eine sozialwissenschaftliche Analyse werden die spezifischen Ursachen, die zu solchen Missständen führten, obwohl dies vermutlich keiner wollte, inklusive der Mechanismen, die eine frühzeitige Abhilfe der Missstände verhindert haben, analysiert.
Durch ein Mahnmal wird sichergestellt, dass die unselige Historie nicht vergessen wird. Heute aktive oder Verantwortliche sollen couragiert werden, sich zu exponieren, damit auch in Zukunft Missstände frühzeitig abgestellt werden.
Geldzahlungen:
An der Definition der Geldzahlungen werden die Betroffenen die Ernsthaftigkeit der Aufarbeitung festmachen. Im Rahmen der Ettaler Aufarbeitung wurden für körperliche Gewalt 5000 € für sexuellen Missbrauch 10.000-15.000,
in vier Fällen auch 20.000 € ausbezahlt. Dies sind vermittelbare Größenordnungen, die den Geldzahlungen in zivilrechtlichen Verfahren in Deutschland entsprechen. ca. 700T€ für 70 Opfer incl. Therapieleistungen für Gewalt uns sexuellen Missbrauch.
Die Österreichische Klasnic-Kommission [Opfer-schutz.at] hat laut Zwischenbericht 2012 ca. 11.000 € je Opfer ausgezahlt.
Die Bischofskonferenz hat am 2 März 2011, also zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Ettaler Konzeptes, folgende Regelung bekanntgegeben [DBK]:
Materielle Leistung in Anerkennung des Leids
In den Fällen, in denen Opfer sexuellen Missbrauchs eine materielle Leistung in Anerkennung des Leids wünschen und wegen der eingetretenen Verjährung kein durchsetzbarer Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld besteht, soll
eine materielle Leistung gewährt werden. Eine derartige Leistung soll der Täter persönlich erbringen. Subsidiär wird sie bis zu einem Betrag in Höhe von 5.000 € von der betroffenen kirchlichen Körperschaft gewährt, sofern der Täter nicht
mehr belangt werden kann oder nicht freiwillig leistet. Der Betrag wird unabhängig von der Erstattung von Kosten für Psychotherapie oder Paarberatung (vgl. B. II) übernommen.
Regelung für besonders schwere Fälle
In besonders schweren Fällen, bei denen aufgrund der Schwere der Tat oder der Schwere der Folgen für das Opfer, die materielle Leistung (vgl. B. III) unangemessen erscheint, sind andere
oder zusätzliche Leistungen möglich. Die Zentrale Koordinierungsstelle (vgl. C. III) wird dies bei ihren Empfehlungen berücksichtigen.
Die Regelung der Bischofskonferenz lässt also zu nach sechs Jahren retraumatisierender Aufarbeitung adäquate Gelder auszuzahlen.
12.10.2018: Im Zuge der Aufarbeitng bei den Dompsatzen wurde die "Regelung für besonders schwere Fälle" so ausgelegt, dass Gelder bis ca. 30.000 € ausbezahlt wurden. An vielen anderen Orten hat man sich and er Obergrenze von 5.000 € orintiert, was keinesfalls eine zufriedenstellende Lösung ist. So wurde in Österreich ca. die dreifache Summe je Katholiken ausbezahlt (Annahme gleiche Anzahl an Betroffenen je Kirchenmitglied)